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Information über den Selbsthilfefonds des GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V. zur Sicherung von Spareinlagen von Wohnungsgenossenschaften mit Spareinrichtung

Die Selbsthilfe-Bauverein eG Flensburg ist als Mitglied dem Selbsthilfefonds zur Sicherung von Spareinlagen von Wohnungsgenossenschaften mit Spareinrichtung angeschlossen.

Ausschließlicher Zweck des Selbsthilfefonds ist es, die Einlagen der Kunden bei den angeschlossenen Wohnungsgenossenschaften zu sichern. Die angeschlossenen Wohnungsgenossenschaften leisten jährliche Beiträge.

Besteht die Gefahr, dass eine Wohnungsgenossenschaft mit Spareinrichtung die Verpflichtung aus Einlagen nicht erfüllen kann, so kann der GdW den Selbsthilfefonds im Rahmen des Statuts und im Interesse des Vertrauens in die angeschlossenen Wohnungsgenossenschaften einsetzen. Ein formaler Rechtsanspruch besteht jedoch nicht.

Der Selbsthilfefonds des GdW besteht seit 1974. Seitdem hat es noch keinen Fall gegeben, in dem der Selbsthilfefonds eintreten musste.

Der Selbsthilfefonds des GdW ist durch "Statut des Selbsthilfefonds zur Sicherung von Spareinlagen von Wohnungsgenossenschaften" geregelt; Statut wird Ihnen auf Anforderung zur Verfügung gestellt.

Spareinlagen bei Genossenschaften sind sicher